Auschüsse
Mathieu Grosch ist
Stellvertretendes Mitglied Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Der Ausschuss ist zuständig für:
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1. die Beschäftigungspolitik und alle Aspekte der Sozialpolitik wie z.B. Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und sozialen Schutz;
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Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz;
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2. den Europäischen Sozialfonds;
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3. die Politik auf dem Gebiet der Berufsausbildung, einschließlich beruflicher Qualifikationen;
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4. die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Rentner;
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5. den sozialen Dialog;
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6. alle Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt, ausgenommen die Diskriminierung aufgrund des -Geschlechts;
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7. die Beziehungen zu folgenden Einrichtungen:
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a) dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop),
b) der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen,
c) der Europäischen Stiftung für Berufsbildung,
d) der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;
f) sowie die Beziehungen zu anderen einschlägigen EU-Institutionen und internationalen -
Organisationen.
Schattenberichterstatter bei der sog. Arbeitszeitrichtlinie
Keine Einbeziehung von Selbständigen in den Anwendungsbereich der sektoralen Arbeitszeitrichtlinie.
Zurzeit wird im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments über die Einbeziehung von Selbständigen in die sektorale Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG diskutiert.
Mathieu Grosch bedauert hierbei, dass es regelmäßig zu Verwechslungen kommt.
Die Verordnung 561/2006 über die Lenk- und Ruhezeiten regelt die täglichen und wöchentliche Lenkzeiten bzw. Ruhezeiten, die für alle Kraftfahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gelten. Diese Verordnung findet auf alle Kraftfahrer, sowohl Arbeitnehmer, als auch Selbständige Anwendung. Die sektorale Arbeitszeitrichtlinie 15/2002/EG regelt wieder rum die Arbeitszeit von Fahrpersonal, das von einem Unternehmen beschäftigt wird. Mit ihren gemeinsamen Regeln zum Mindeststandard für die soziale Sicherheit ergänzt sie die Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten.
Nun sollen jedoch auch die Selbständigen in den Anwendungsbereich der sektoralen Arbeitszeitrichtlinie mit einbezogen werden. Gegen diese Einbeziehung spricht zum einen die Tatsache, dass die Selbständigen bereits unter die Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten fallen und damit ihre Arbeitszeit bereits begrenzt ist. Zum zweiten weisen selbständige Kraftfahrer eine sehr geringe Unfallquote auf. Folglich stellen sie keine Gefahr für die Straßenverkehrssicherheit dar. Zum dritten ist es eine Sache der Unmöglichkeit die Arbeitszeit von Selbständigen zu kontrollieren, da man auf die freiwilligen Angaben der Selbständigen angewiesen wäre.
In diesen Zusammenhang ist auch das Problem der Scheinselbständigen Thema der Debatten. Scheinselbständige Kraftfahrer sind Fahrer, die zwar formal als Selbständige auftreten, aber tatsächlich ihre Tätigkeiten für ein anderes Unternehmen ausüben. Mathieu Grosch ist der Auffassung, dass die Scheinselbständigen zwar einer dringenden Regelung bed ürfen. Die Überprüfungen können jedoch nur auf nationaler Ebene erfolgen, deshalb sollte eine globale Regelung für Scheinselbständige angestrebt werden, die eine entsprechende Kontrollmöglichkeit regelt.
Des Weiteren erwartet Mathieu Grosch mit Spannung die Ergebnisse, der seit einigen Jahren geforderten Studie der Kommission über die Nutzung der Fahrtenschreiber bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von unter 3.5 Tonnen.
Die Arbeitszeitrichtlinie wurde im April im Beschäftigungsausschuss abgelehnt.
Die Abgeordneten haben den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission in der Plenarsitzung vom 16. Juni abgelehnt. Sie argumentierten, dass die Gleichbehandlung aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit sowie zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs nötig sei.
Mit dem Votum (368 Ja-Stimmen, 301 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen) ist das EP seinem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten gefolgt und hat gegen den ursprünglichen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission gestimmt.
Mit der Ablehnung des Vorschlags der Kommission bleibt die geltende Richtlinie 2002/15/EG in Kraft, die die Einbeziehung der selbständigen Fahrer in den Geltungsbereich der Richtlinie ab dem 23. März 2009 vorsieht.
Delegationen
Mitglied in folgenden Delegationen
Überblick und Zuständigkeiten
Seit 1979 finden abwechselnd in Japan und in Europa jährliche Treffen mit dem Kaiserlichen Parlament Japans statt. Seit 2006 treffen sich die Vorstände der jeweiligen Delegationen im Jahresrhythmus, wodurch ein besseres Verständnis der politischen Entwicklung beider Seiten ermöglicht wird. Außerdem finden anlässlich von Studienbesuchen zu bestimmten Themen (Verfassungsreform, Wirtschaft und Währung, Umwelt) regelmäßige Treffen zwischen den parlamentarischen Ausschüssen beider Seiten statt.




