M. Grosch: "Reisende sollen besser geschützt sein bei Buchungen im Internet"

Das Parlament über die Revision der Pauschalreisenrichtlinie debattiert. Im Rahmen dessen hat sich die Kommission sich zu der lang geforderten Revision geäußert. Diese Revision ist nötig, da die meisten Reisenden heutzutage ihren Urlaub im Internet zusammenstellen.

Die Pauschalreiserichtlinie ist aus dem Jahre 1990 und muss daher den heutigen Online-Reisebestellungen angepasst werden. Regelungsbedürftig sind vor allem die sog. "dynamischen Pakete", bei denen der Verbraucher selbst seinen Urlaub mit Flug, Hotel und Mietwagen etc. online auf einer Website und auch über Partner Websites bestellt. Nach Angaben der Kommission buchen heutzutage 23 % der Verbraucher innerhalb der EU ein solches "dynamisches Paket", welches jedoch oftmals nicht vom EU-Recht umfasst ist, was 67 % der Käufer gar nicht wissen. Mathieu Grosch hierzu: "Die schnellstmögliche Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie ist unbedingt notwendig, da viele Verbraucher bereits mit der Urlaubsplanung für diesen Sommer begonnen haben. Bei der Überarbeitung sollen nicht nur transparente Informationen über diese "dynamischen Pakete" vorgesehen werden, sondern auch noch ein grundlegender Schutz der Reisenden bei unzulänglichen Leistungen, aber vor allem auch bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters. In diesem Zusammenhang sollte die bereits verabschiedete  Entschließung des Parlaments zum Bankrott von Fluggesellschaften beachtet werden, welche ein "Gentleman agreement" zwischen den Gesellschaften sowie die gemeinsame Verantwortung für gestrandete Passagiere vorsieht."